Ihr Wohnraum zum Glück

Daten / Fakten

Wesensprinzip unserer Genossenschaft ist die Förderung unserer Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.
Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft haben Sie nicht nur die Möglichkeit, in einer unserer Genossenschaftswohnungen lebenslanges Wohnrecht zu genießen. Sie können Ihr Stimmrecht in der Mitgliederversammlung ausüben und so durch Ihr Mitwirken den Wohnalltag gestalten.

Satzung

Hier finden Sie unsere Satzung vom 12.11.2008 zum Download als PDF-Datei:
zur Satzung

Hausordnung

Hier finden Sie unsere aktuelle Hausordnung zum Download als PDF-Datei:
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Wie werde ich Mitglied?

Mitglied in unserer Genossenschaft kann jede natürliche Person oder Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden.
Jedes Mitglied ist nach Satzung verpflichtet, 2 Anteile (a 155,00 Euro) zu übernehmen. Ein Eintrittsgeld wird nicht fällig. Für die Nutzung einer Wohnung sind, entsprechend der Wohnungsgröße, weitere Anteile zu erwerben.

1-Zimmerwohnung          = 4 Anteile   = 620,00 EUR

1 ½-Zimmerwohnung      = 5 Anteile   = 775,00 EUR

2-Zimmerwohnung          = 6 Anteile   = 930,00 EUR

2 ½-Zimmerwohnung      = 7 Anteile   = 1.085,00 EUR

2 2/2-Zimmerwohnung    = 8 Anteile   = 1.240,00 EUR

3-Zimmerwohnung          = 8 Anteile   = 1.240,00 EUR

3 ½-Zimmerwohnung      = 9 Anteile   = 1.395,00 EUR

4 ½-Zimmerwohnung      = 11 Anteile = 1.705,00 EUR

Alle Einzahlungen auf die Genossenschaftsanteile sind wohnungsbauprämienberechtigt. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns einfach.

BWG - Image

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Weitere Neuigkeiten über unsere Genossenschaft - über Abgeschlossenes und Geplantes - finden Sie in unserer neuesten Ausgabe der BWG-Rundschau, die allen Mietern der BWG eG Ende letzten Jahres übergeben wurde.