Ihr Wohnraum zum Glück

Was tun im Havariefall?

Außerhalb unserer regulären Geschäftszeiten sind folgende Notdienste verfügbar (bitte untenstehende Hinweise beachten!): 

 

Notruf Heizung/ Sanitär  0162 401 5733

 

TV/ Antenne/ Kabel         0163 544 8931

 

Hier weitere (zentrale) Notrufnummern:

 

Stadtwerke Borna

Leitzentrale:                      03433 27410

 

Feuerwehr- Notruf            112

 

Polizei- Notruf                   110

 

Polizeirevier Borna           03433 2440

Geschäftszeiten der BWG:

Mo          7.30 - 15.30 Uhr

Di           7.30 - 18.00 Uhr

Mi           7.30 - 15.30 Uhr

Do          9.00 - 17.00 Uhr

Fr           7.30 - 12.00 Uhr

(außer Feiertage und gesondert angekündigte Brückentage sowie Betriebsruhe am Jahresende)

Welche Schadensbilder rechtfertigen einen sofortigen Einsatz der Notdienste?

  • Ausfall der gesamten Warmwasserversorgung

  • Heizungsausfälle der gesamten Heizungsanlage innerhalb der Heizungsperiode

  • Wasser-, Abwasser- und Heizungsrohrbrüche oder Leckagen mit erheblichen Schadensfolgen

  • plötzlich auftretender Gasgeruch

  • Abwasserrückstau im Keller oder Wohnung

  • Blitzeinschlag

  • sowie sonstige Leib und Leben oder die Bausubstanz gefährdende Situationen

Wann ist der Notdienst nicht zu beauftragen?

  • Wenn die Zeit von Schadensmeldung bis zur Aufnahme des normalen Geschäftsbetriebes (Montag bis Mittwoch und Freitag 7.30 Uhr; Donnerstag 9.00 Uhr) weniger als 6 Stunden beträgt, sofern sich der Ausfall nicht auf die Gesamtanlage des Versorgungsbereiches bezieht. Bei einem Ausfall der Heizungsanlage außerhalb der Heizperiode (Außentemperatur der letzten Tage über 15 °C, der Nachttemperatur nicht unter 5 °C).

  • Generell, wenn sich die Schadensursache auf Teilausfälle der Gesamtanlage bezieht, z.B.:

    • ein Teil der Heizkörper in der Wohnung nicht ordnungsgemäß funktioniert

      • Sind alle Heizkörper der Wohnung bei der Einstellung der Thermostatventile Stellung 5 kalt?

      • Ist die gleiche Situation in einer benachbarten Wohnung festzustellen?

    • die Wasserversorgung (auch Warmwasser) nur eingeschränkt zur Verfügung steht

      • Ist Wasser- oder Warmwasserversorgung noch vorhanden?

      • Ist die gleiche Situation in einer benachbarten Wohnung festzustellen?

    • Anlagen oder Anlagenteile verursachen Geräusche

    • Ausfall der Elektroanlage innerhalb der Wohnung

      • Kontrolle der Sicherungen und des FI-Schutzschalters ggf. der Hauptsicherung

      • alle angeschlossenen Verbraucher vom Netz trennen

      • erneute Kontrolle

      • Ist die gleiche Situation in einer benachbarten Wohnung festzustellen?

    • kleine Leckagen, welche mit einem Lappen oder Schüssel aufgefangen werden können

      • Ist die Undichtigkeit zu beherrschen? Im Notdienst wird die Schadensbegrenzung beauftragt. Defektes Teil wird stillgelegt. Die Beseitigung der Ursachen erfolgt am nächsten Werktag.

    • "Der tropfende Wasserhahn"

      • Ist es wirklich notwendig, wegen dieser Kleinigkeit einen Notdienst zu beauftragen?