Was tun im Havariefall?
Außerhalb unserer regulären Geschäftszeiten sind folgende Notdienste verfügbar (bitte untenstehende Hinweise beachten!):
Notruf Heizung/ Sanitär 0162 401 5733
TV/ Antenne/ Kabel 0163 544 8931
Hier weitere (zentrale) Notrufnummern:
Stadtwerke Borna
Leitzentrale: 03433 27410
Feuerwehr- Notruf 112
Polizei- Notruf 110
Polizeirevier Borna 03433 2440
Geschäftszeiten der BWG:
Mo 7.30 - 15.30 Uhr
Di 7.30 - 18.00 Uhr
Mi 7.30 - 15.30 Uhr
Do 9.00 - 17.00 Uhr
Fr 7.30 - 12.00 Uhr
(außer Feiertage und gesondert angekündigte Brückentage sowie Betriebsruhe am Jahresende)
Welche Schadensbilder rechtfertigen einen sofortigen Einsatz der Notdienste?
-
Ausfall der gesamten Warmwasserversorgung
-
Heizungsausfälle der gesamten Heizungsanlage innerhalb der Heizungsperiode
-
Wasser-, Abwasser- und Heizungsrohrbrüche oder Leckagen mit erheblichen Schadensfolgen
-
plötzlich auftretender Gasgeruch
-
Abwasserrückstau im Keller oder Wohnung
-
Blitzeinschlag
-
sowie sonstige Leib und Leben oder die Bausubstanz gefährdende Situationen
Wann ist der Notdienst nicht zu beauftragen?
-
Wenn die Zeit von Schadensmeldung bis zur Aufnahme des normalen Geschäftsbetriebes (Montag bis Mittwoch und Freitag 7.30 Uhr; Donnerstag 9.00 Uhr) weniger als 6 Stunden beträgt, sofern sich der Ausfall nicht auf die Gesamtanlage des Versorgungsbereiches bezieht. Bei einem Ausfall der Heizungsanlage außerhalb der Heizperiode (Außentemperatur der letzten Tage über 15 °C, der Nachttemperatur nicht unter 5 °C).
-
Generell, wenn sich die Schadensursache auf Teilausfälle der Gesamtanlage bezieht, z.B.:
-
ein Teil der Heizkörper in der Wohnung nicht ordnungsgemäß funktioniert
-
Sind alle Heizkörper der Wohnung bei der Einstellung der Thermostatventile Stellung 5 kalt?
-
Ist die gleiche Situation in einer benachbarten Wohnung festzustellen?
-
die Wasserversorgung (auch Warmwasser) nur eingeschränkt zur Verfügung steht
-
Ist Wasser- oder Warmwasserversorgung noch vorhanden?
-
Ist die gleiche Situation in einer benachbarten Wohnung festzustellen?
-
Anlagen oder Anlagenteile verursachen Geräusche
-
Ausfall der Elektroanlage innerhalb der Wohnung
-
Kontrolle der Sicherungen und des FI-Schutzschalters ggf. der Hauptsicherung
-
alle angeschlossenen Verbraucher vom Netz trennen
-
erneute Kontrolle
-
Ist die gleiche Situation in einer benachbarten Wohnung festzustellen?
-
kleine Leckagen, welche mit einem Lappen oder Schüssel aufgefangen werden können
-
Ist die Undichtigkeit zu beherrschen? Im Notdienst wird die Schadensbegrenzung beauftragt. Defektes Teil wird stillgelegt. Die Beseitigung der Ursachen erfolgt am nächsten Werktag.
-
"Der tropfende Wasserhahn"
-
Ist es wirklich notwendig, wegen dieser Kleinigkeit einen Notdienst zu beauftragen?
-
-